Portal:Rechtliche Situation
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Deutschland
Paintball-Markierer dürfen ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden und müssen eine entsprechende Kennzeichnung besitzen. Bei Verletzungen trägt der Spieler die Eigenverantwortung, und ein Gegenspieler kann rechtlich nicht für eine Verletzung belangt werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes. Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition transportiert werden und dürfen nicht schussbereit, also mit wenigen Handgriffen zu laden sein.
Als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden wurde Anfang Mai 2009 seitens der regierenden Koalition ein Verbot von Paintball geplant, das jedoch nach Protesten und mit Verweis auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bis auf weiteres wieder aufgegeben wurde.
Österreich
Das Paintballspiel selbst ist grundsätzlich nur auf eigens dafür eingerichteten und genehmigten Paintballsportanlagen erlaubt. Spiele in freiem Gelände oder Wald sind aufgrund der Gefahr für unbeteiligte Dritte verboten.
Die Ausübung des Sports ist meistens schon ab 14 Jahren im Beisein eines Erziehungsberechtigten möglich. Ab 16 Jahren ist das Spielen auf den meisten Anlagen mit Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Mittlerweile muss man für den Erwerb in Österreich mindestens 18 Jahre sein.
Schweiz
Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss durch einen Zaun abgesperrt sein, so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren und kein Schuss nach draußen dringen kann. Das Spielen beispielsweise in öffentlichem wie privatem Wald verstößt gegen das Waffen-, Natur- und Jagdgesetz. Auf Anzeige hin wird wegen Gefährdung Dritter, Störung von Wildtieren und Umweltverschmutzung durch die Farbe ermittelt. Bußen bis 5000 CHF und bedingte Freiheitsstrafen sind möglich. Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet; zudem müssen die nötigen Genehmigungen von Gemeinden und Behörden erteilt werden. Diese Gelände werden geprüft und abgenommen. Erfüllt ein Spielfeld die Anforderungen, wird es zum Spielen freigegeben. Im Kanton Zürich ist Paintball im Wald seit Anfang 2008 nicht mehr möglich, da die entsprechenden Bewilligungen nicht mehr erteilt werden. Ein Mindestalter liegt nicht vor, bis 14 jedoch nur in Begleitung der Eltern, bis 16 mit schriftlicher Erlaubnis.
